Dr. Max Stadler

zurück | | Sitemap | Seite weiterempfehlen | Druckversion | 
Donnerstag, 3. Januar 2013

Pressemitteilungen Fraktion

09. 11. 2012

AHRENDT: Sicherungsverwahrung wird verfassungsfest

BERLIN. Zu dem verabschiedeten Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebots im Recht der Sicherungsverwahrung erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian
AHRENDT:

Durch das neue Recht der Sicherungsverwahrung werden die Menschen in unserem Land besser und effektiver vor gefährlichen Straftätern geschützt.
Bereits mit der Reform zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung hat die Bundesjustizministerin 2011 den Weg der Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung geebnet. Das Gesetz zur Umsetzung des Abstandsgebotes schließt nun die grundlegende Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung ab. Entsprechend den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts wird sich eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung grundlegend vom Strafvollzug unterscheiden. Damit schaffen wir ein verfassungskonformes Gesamtkonzept. Denn die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird künftig durch eine Ausweitung der Instrumente der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ersetzt. Ebenfalls regeln wir die Therapieunterbringung der Straftäter im Anschluss an die Strafhaft.
Die Forderungen nach einer nachträglichen Sicherungsverwahrung sind gefährlich. Es besteht große Unsicherheit, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verfassung überhaupt in Einklang zu bringen ist. Mit dem Gesetz verhindern wir nicht nur ein Scheitern einer nachträglichen Sicherungsverwahrung vor den Gerichten, sondern auch die erneute Entlassung von gefährlichen Straftätern. Zudem bestehen keine Schutzlücken. Die Gerichte können im Urteil eine spätere Sicherungsverwahrung vorsehen. Voraussetzung ist eine genaue Gefährlichkeitsprognose durch die Gerichte. Zeigt sich dann während der Haft die Gefährlichkeit des Täters, kann die Sicherungsverwahrung immer noch angeordnet werden. Eine umfassende und fortwährende Beurteilung des Täters ist gewährleistet. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Konzept 2011 abgesegnet. Deswegen ist die Reform richtig, verfassungsgemäß und ohne Schutzlücke.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
901-Ahrendt-Sicherungsverwahrung.pdf (2012-11-09, 92.80 KB)


zur Übersicht


 zurück | Seite weiterempfehlen | Druckversion | zum Seitenanfang